Liebe Fahrschüler/innen,
gemäß der neuesten Corona-Schutzverordnung dürfen wir ab dem 16.12.2020 bis mindestens 07.03.2021 keinen regulären Fahrschulbetrieb in Theorie und Praxis durchführen.
UPDATE vom 08.01.2021: WER BEREITS MEHR ALS 15 FAHRSTUNDEN ABSOLVIERT HAT, DARF SEINE PRAKTISCHE AUSBILDUNG FORTSETZEN UND AUCH ZUR PRAKTISCHEN PRÜFUNG VORGESTELLT WERDEN! DABEI IST DAS TRAGEN EINER FFP-MASKE WÄHREND DER FAHRSTUNDEN UND PRÜFUNGEN VERPFLICHTEND. ALLE FAHRSCHÜLER/INNEN, AUF DIE DIES ZUTRIFFT, KÖNNEN SICH GERNE ZWECKS TERMINVEREINBARUNG BEI UNS MELDEN.
Daher finden in diesem Zeitraum keine Theorie- und Fahrstunden statt.
Sollten wir ab dem 07.03.2021 alle anderen Ausbildungen wiederaufnehmen dürfen, werden wir euch hier darüber informieren.
Eine Ausnahmeregelung besteht für berufsbezogene und öffentlich geförderte Fahrausbildungen sowie für systemrelevante Berufe. Hier gilt Folgendes:
Dem Begriff der "berufsbezogenen Ausbildung“ unterfallen die Ausbildungen
a) zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C/CE/D/DE,
b) zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B/BE in Förderung der Bundesagentur für Arbeit und
c) zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B/BE bei stichhaltiger Arbeitgeberbescheinigung (z.B. für Rettungssanitäter, Pflegeberufe oder sonstige systemrelevante Berufe) bzw. bei eindeutiger Berufsbezogenheit (z.B. Fahrerlaubnisklasse L und T für Landwirte).
Wer unter diese Voraussetzungen fällt kann also seine Ausbildung fortführen.
Wer unter Punkt c) fällt, legt uns bitte eine entsprechende stichhaltige Arbeitgeberbescheinigung vor!
Bei weiteren Fragen stehen wir montags bis freitags in der Zeit zwischen 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr unter der Rufnummer 0201 67 70 25 zur Verfügung.
Ansonsten wünschen wir Euch eine schöne Weihnachtszeit und wünschen Euch allen gesund zu bleiben!!!
!!!Aktuelle Hinweise bezüglich des Corona-Virus!!!
Folgende Regelungen wurden getroffen:
- Das Betreten der Fahrschule und die Teilnahme am praktischen und theoretischen Unterricht ist nur mit Mund-Nasenschutz erlaubt. Nach Einlass in die Räumlichkeiten sind sich die Hände zu waschen.
- Bei der Teilnahme am theoretischen Unterricht ist zu beachten, dass die zulässige Personenzahl in der Fahrschule nicht überschritten wird. Daher müsst ihr euch vorher telefonisch und verbindlich zu der Teilnahme am Theorieunterricht anmelden. Sollte der Unterricht an dem Tag bereits ausgebucht sein, werden wir euch einen anderen Termin anbieten und euch dort einen Platz sichern.
- Im Fahrzeug dürfen sich nur Fahrlehrer/in und Fahrschüler/in befinden und ggf. eine prüfende Person oder ein/e Fahrlehreranwärter/in. Ein Mitnehmen von anderen Fahrschüler/innen, um diese wieder zurück an den Ausgangspunkt der Fahrstunde zu bringen ist leider nicht möglich.
- In den Räumlichkeiten ist ein Mindestabstand zu anderen anwesenden Personen von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
- Die Anzahl der Kunden, die sich in den Räumlichkeiten der Fahrschulen aufhalten dürfen ist begrenzt, entsprechende Informationen hängen in den Filialen aus..
- Wer erkältet ist oder grippeähnliche Symptome zeigt bleibt bitte Zuhause.
All diesen Regelungen muss entsprochen werden, da wir Euch sonst leider keinen Zutritt zur Fahrschule gewähren können und die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht nicht erfolgen kann.