Ausbildung Fahrerlaubnis Motorrad
Mofa-Prüffahrbescheinigung
- bis 25 ccm Hubraum und maximal 25 km/h bbH, einsitzig
- ab 15 Jahre, kein Vorbesitz einer Klasse notwendig, beinhaltet keine weiteren Klassen
- keine Befristung der Besitzdauer
- zur Prüfung mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass
Klasse-AM
- Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Quads und Minicars (hier max. Leermasse von 350 kg ohne Batterie) bis 50ccm und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h bzw. 4 kW
- Ab 15 Jahre, kein Vorbesitz einer Klasse notwendig
- zur Beantragung notwendig: Personalausweis, biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe Bescheinigung
Klasse-A1
- Zweirädrige Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm, mit einer Nennleistung bis zu 11 kW (max. 0,1 kW pro kg Leergewicht) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 125 km/h
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW
- ab 16 Jahre, kein Vorbesitz einer Klasse notwendig, beinhaltet Klasse AM
- Keine Befristung der Besitzdauer
- zur Beantragung notwendig: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passbild, Sehtest, Bescheinigung oder Kopie des Führerscheins (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
- Nach 2 Jahren Besitz der Führerscheinklasse A1 ist der Aufstieg zur Führerscheinklasse A2 möglich, indem man lediglich eine praktische Prüfung ablegt.
Klasse-A2
- Krafträder bis 35 kW / 48 PS (max. 0,2 kW pro kg Leergewicht)
- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Abweichend davon können Bewerber, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.
- ab 18 Jahre, kein Vorbesitz einer Klasse notwendig, beinhaltet die Klassen A1 und AM
- Keine Befristung der Besitzdauer
- zur Beantragung notwendig: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passbild, Sehtest, Bescheinigung oder Kopie des Führerscheins (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
- Nach 2 Jahren Besitz der Führerscheinklasse A2 ist der Aufstieg zur Führerscheinklasse A möglich, indem man lediglich eine praktische Prüfung ablegt.
Klasse-A
- Berechtigt zum Führen aller Motorräder ohne Leistungsbeschränkung.
- ab 24 Jahre, kein Vorbesitz einer Klasse notwendig, beinhaltet die Klassen A2, A1 und AM
- Keine Befristung der Besitzdauer
- zur Beantragung notwendig: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passbild, Sehtest, Bescheinigung oder Kopie des Führerscheins (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)
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